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Philip Karnusian, Fürsprecher, Staatsanwalt BernMittelland
Der Tatverdacht und seine Quellen 1
Inhaltsübersicht:
I.
Einleitung
I. Einleitung II. Der Tatverdacht
Ausgangspunkt für Ermittlungen durch die Strafverfol gungsbehörden ist der Tatverdacht. Was aber bedeutet Tat verdacht? Und wie grenzt sich der Anfangsverdacht vom hinreichenden und vom dringenden Tatverdacht ab? Welche Auswirkungen hat die Unterscheidung auf die Ermittlungs handlungen und die zu ergreifenden Zwangsmassnahmen? Sind Zwangsmassnahmen ohne Tatverdacht zulässig? Und sind Erkenntnisse, die ohne vorbestehenden Tatverdacht gewonnen werden, verwertbar? Bei der Begründung und Verdichtung des Tatverdachts kommt der Polizei eine zentrale Rolle zu. Sie muss sich bei jedem Einsatz bewusst sein, ob sie im Bereich der Gefah renabwehr, der Strafverfolgung oder in doppelfunktionaler Aufgabenerfüllung tätig ist. Welche Folgen hat diese Unter scheidung für die Verwertbarkeit der dabei erlangten Be weise? Und wie verhält es sich mit Erkenntnissen, welche auf nachrichtendienstlichen Quellen beruhen? Es ist zu prü fen, unter welchen Voraussetzungen diese in einem Straf verfahren verwertet werden können. Drehund Angelpunkt der strafprozessualen Ermittlungen ist der Tatverdacht. Ohne Tatverdacht gibt es kein Strafver fahren und sind strafprozessuale Massnahmen unzulässig. 2 Ein Strafverfahren berührt unweigerlich die Grund rechte des Betroffenen. Diese einzuschränken ist trotz der in Art. 32 Abs. 1 BV statuierten Unschuldsvermutung mög lich. Mit Blick auf Art. 36 BV ist der Tatverdacht gesetzliche Voraussetzung für den Grundrechtseingriff und begründet zudem das Verfolgungsbzw. Aufklärungsinteresse und da mit zugleich das öffentliche Interesse. Schliesslich sind die Verdachtsgrade Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprin zips im engeren Sinn. 3 2 Vgl. Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 299 Abs. 2 StPO; vgl. auch Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21. Dezember 2005, BBl 2006, 1085, 1130. 3 Ackermann, Tatverdacht und Cicero – in dubio contra suspicionem maleficii, in: Niggli/Hurtado Pozo/Queloz (Hrsg.), Festschrift für Franz Riklin, Zürich 2007, 319, 322. II. Der Tatverdacht 1. Der Tatverdacht als Voraussetzung von Grundrechtseingriffen
1. Der Tatverdacht als Voraussetzung von Grund rechtseingriffen 2. Die drei Elemente des Tatverdachts a) Tatsachen b) Erkenntnisse allgemeiner Natur c) Die strafrechtliche Relevanz 3. Die verschiedenen Verdachtsgrade und ihre Be deutung 4. Der Anfangsverdacht a) Einleitende Bemerkungen b) Hürde des Anfangsverdachts c) Beweisausforschung und Zufallsfund aa) Die Beweisausforschung bb) Zufallsfunde cc) Die Verwertbarkeit von Zufallsfunden 5. Die Abgrenzung zum hinreichenden und zum dringenden Tatverdacht a) Einleitende Bemerkungen b) Der hinreichende Tatverdacht c) Der dringende Tatverdacht d) Abgrenzungen zwischen den Verdachtsstufen 6. Zwangsmassnahmen ohne Tatverdacht? 1. Die Aufgaben der Polizei 2. Erkenntnisse aus Vorermittlungen und präventi ven verdeckten Massnahmen im Speziellen 3. Erkenntnisse aus doppelfunktionaler Aufgaben erfüllung der Polizei 4. Erkenntnisse als Abfallprodukt sicherheitsoder verwaltungspolizeilicher Tätigkeit 1. Einleitende Bemerkungen und Zweck des Nach richtendienstgesetzes 2. Der fehlende Tatverdacht 3. Die Verwertung nachrichtendienstlicher Infor mationen im Strafprozess
III. Die Rolle der Polizei
IV. Nachrichtendienstliche Quellen
1 Per 31.7.2016 aktualisierte Kurzfassung der gleichnamigen Master arbeit vom 13.8.2015, MAS Forensics, zu finden unter https:// www.unilu.ch/weiterbildung/rf/masforensics/masterarbeitenmas forensics5/.
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